Die Schulleitung der ETH Zürich, gestützt auf das Bundesgesetz über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen, Art 29 Abs 2, und die Verordnung über die Organisation der ETH Zürich, Art 5 Abs 2b, verordnet:
WWW-Politik der ETH Zürich
(Entwurf, noch nicht in Kraft !)
| Index | WWW-Politik |
Ausführungsbestimmungen |
Regeln und Empfehlungen |
1. Allgemeiner Zweck
- Die Schulleitung der ETH Zürich will die WWW-Plattform als eine bevorzugte Stossrichtung in der elektronischen Verbreitung von Informationen nutzen. Die vorliegenden Grundsätze umschreiben die Politik der ETH Zürich bezüglich ihres WWW-Angebots. Ausserdem definieren sie Informationsinhalte sowie Gestaltungsvorschriften und -empfehlungen, damit das kohärente Erscheinungsbild und die Bedienungsfreundlichkeit des WWW-Angebots der ETH Zürich gewährleistet werden kann. Ebenso enthalten sie Vorschläge bezüglich Qualitätssicherung und Kompetenzregelung.
2. Die Grundsätze der WWW-Politiktik der ETH Zürich
- 2.1
- Das WWW-Angebot der ETH Zürich präsentiert die Hochschule und ihre Aktivitäten interessierten Personen aus der Schweiz und dem Ausland und ermöglicht die Kommunikation mit diesen Partnern und Partnerinnen. Die WWW-Plattform dient gleichzeitig dem internen Informationsaustausch und erlaubt effiziente Arbeitsabläufe ("Campus Wide Information System CWIS"). Insbesondere sollen ETH-Angehörige benötigte Information schnell und sicher finden. Die WWW-Plattform spielt zunehmend eine wichtige Rolle im Einsatz neuer Informationstechnologien im Unterricht. Sie ist selbst Gegenstand der Ausbildung.
- 2.2
- Es ist die Absicht der Schulleitung, die Aktivitäten der ETH Zürich auf der WWW-Plattform zu fördern und die Qualität des eigenen WWW-Angebots, insbesondere auch der Inhalte, zu garantieren. Aus diesem Grunde formuliert sie allgemeine Prinzipien und Regeln, welche die Organisation des WWW-Angebots, die Erstellung, Präsentation, Pflege, Verfügbarkeit und Auffindbarkeit der Information, abgestuft nach Prioritäten, betreffen.
- 2.3
- Das WWW-Angebot reflektiert die Organisationsstruktur der ETH Zürich. Die drei obersten Ebenen sind: 1) Gesamthochschule; 2) Abteilungen, Departemente sowie zentrale Organe; 3) Institute, selbständige Professuren, einzelne Dienstleistungsseinheiten[1] sowie der ETH Zürich nahestehende Organisationen. Zusätzlich müssen leistungsstarke, funktions-, personen- und inhaltsbezogene Suchmechanismen zur Verfügung stehen.
- 2.4
- Für alle Seiten, welche eine Organisationseinheit[2] oder deren Tätigkeiten beschreiben, ist ein/e Herausgeber/in definiert. Der/die Herausgeber/in ist der/die Vorsteher/in der entsprechenden Einheit. Die Herausgeber/innen für weitere Seiten (funktions-, personen- und inhaltsbezogene Suchmechanismen, weitere Informationen) sind in den Ausführungsbestimmungen zur WWW-Politik der ETH Zürich definiert.
- Der/die Herausgeber/in definiert das Konzept für sein/ihr Angebot (Einstiegsseite[3] und die mit Verweisen ("Links") verknüpften Seiten seiner/ihrer Ebene). Er/sie ist für die Einhaltung der Regeln und für die Berücksichtigung der Empfehlungen verantwortlich.
- Der/die Herausgeber/in bezeichnet eine/n
Redaktor/in. Der/die Redaktor/in berät den/die Herausgeber/in beim Erstellen des Konzepts und pflegt die von ihm/ihr bereitgestellte Information.
- Der/die Herausgeber/in bezeichnet eine/n
Systemverantwortliche/n. Der/die Systemverantwortliche garantiert den ordnungsgemässen Zugang zur Information.
- 2.5
- Die Weiterentwicklung der WWW-Politik der ETH Zürich sowie diesbezügliche Grundsatzfragen werden in einer zu schaffenden Kommission für Information und Kommunikation behandelt[4].
3. Ausführungsbestimmungen
- Die Schulleitung erlässt Ausführungsbestimmungen,
Regeln und Empfehlungen zur WWW-Politik der ETH Zürich.
[1] Der Begriff 'Dienstleistungseinheit' umfasst einzelne Abteilungen innerhalb der wissenschaftlichen oder administrativen Dienstleistungsbereiche der ETH Zürich (z.B. Stab Forschung und Wissenschaftsbeziehungen, Personalabteilung, Finanzabteilung etc.).
[2] vgl. Detailorganisationsverordnung der ETH Zürich (Art. 2; 3; 4; 9; 20 plus Anhang DOV). Zusätzlich gelten Professuren innerhalb eines Instituts als Organisationseinheit.
[3] Der Begriff 'Einstiegsseite' steht für den englischen Fachausdruck 'Home Page'.
[4] Die Kommission für Information und Kommunikation ersetzt die beratenden Kommissionen für ETH-Bulletin und ETH-intern. Falls dieser Schritt als nicht realisierbar erachtet wird, ist statt dessen die Einsetzung eines WWW-Beirats vorzusehen.
www_politik.html /
14. Entwurf 27.2.97 (21-mar-1997 ra) /
WWW-Kommission